Allgemeine Bedingungen
Bitte lesen Sie die unten stehenden Fragen und wenn Sie Ihre Antwort nicht finden können, senden Sie uns bitte Ihre Frage. Wir werden Ihnen so schnell wie möglich antworten.
Garantie
Die qualifizierten Fahrlehrer sind staatlich geprüft und im Besitz einer Fahrlehrerlizenz für gewerblichen Fahrunterricht. Die Ausbildung erfolgt gemäss den neuesten methodisch-didaktischen Erkenntnissen.
Unterrichtsdauer
Eine Einzellektion dauert 45 Minuten, während eine Doppellektion 90 Minuten dauert. In dieser Zeit sind eventuelle Anweisungen, Erklärungen und Abschlussbesprechungen enthalten. Während jeder Fahrstunde musst du einen gültigen Lernfahrausweis mitführen. Andernfalls musst du den Ausweis von zu Hause abholen, und die dadurch entstehende Zeitverzögerung trägst du.
Abmeldungen, Verspätungen und Abwesenheiten
Vereinbarte Lektionen müssen 24 Stunden im Voraus mündlich oder telefonisch abgesagt werden. Bei nicht rechtzeitiger Abmeldung wird die reservierte Zeit in Rechnung gestellt.
Bei Verspätungen musst du deinen Fahrlehrer umgehend telefonisch benachrichtigen. Verlorene Zeit aufgrund von Verspätungen geht grundsätzlich zu deinen Lasten. Wenn der Fahrlehrer nicht über die Verspätung informiert wurde, ist er nach einer Wartezeit von maximal 15 Minuten nicht verpflichtet, länger zu warten. In diesem Fall wird die Lektion ebenfalls zum vollen Preis berechnet.
Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird die vereinbarte Zeit vollständig in Rechnung gestellt.
Die Fahrschule kann in Erwägung ziehen, die Ausfallgebühr zu erlassen oder zu verringern, wenn der Kunde nachweisen kann, dass sein Nichterscheinen oder seine kurzfristige Abmeldung aufgrund unvorhersehbarer und aussergewöhnlicher Umstände erfolgte, die ausserhalb seiner Kontrolle lagen (z. B. Krankheit oder Unfall). Die Fahrschule behält sich das Recht vor, den Nachweis solcher Umstände anzufordern.
Bussgelder
Bussgelder, die eindeutig aufgrund deines Verschuldens entstehen, gehen vollständig zu deinen Lasten.
Alkohol, Medikamente und Drogen
Du verpflichtest dich, die gesetzlichen Bestimmungen für das Führen eines Fahrzeugs einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol- und/oder Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss behält sich die Fahrschule Fati das Recht vor, die Fahrstunde zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollständig in Rechnung gestellt.
Fahrzeug
Die praktische Fahrstunde wird in einem speziell ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug (mit Doppelpedalen und Fahrlehrerspiegel) durchgeführt. In Ausnahmefällen kann ein herkömmliches Fahrzeug (z.B., aufgrund von Wartung oder Pannen) eingesetzt werden. Die erbrachte Leistung und der Lektionspreis werden dadurch nicht beeinträchtigt.
Versicherung (Administrationspauschale)
Während des praktischen und theoretischen Unterrichts sowie der praktischen Führerprüfung ist der Fahrschüler durch die Fahrschule Fati versichert, einschliesslich Haftpflicht, Vollkaskoversicherung und Insassenversicherung. Diese obligatorische Administrationspauschale ist für einen Zeitraum von 2 Jahren gültig. Sie muss einmalig entrichtet werden, kostet 100.-CHF und ist nicht erstattungsfähig.
Fotos für Marketingzwecke
Sofern der Fahrschüler nicht möchte, dass seine Fotos zu Marketingzwecken auf sozialen Medien wie beispielsweise Facebook und Instagram veröffentlicht werden, sollte er dies vorab dem Fahrlehrer oder dem Büro der Fahrschule Fati mitteilen. Andernfalls behält sich die Fahrschule das Recht vor, diese Fotos zu veröffentlichen.
Zahlungsmodalitäten
Ein Abonnement ist nicht übertragbar und auf die Person beschränkt, die es erworben hat.
Die Zahlung für Fahrstunden und Abonnements erfolgt zu Beginn der Lektion oder im Voraus per Einzahlungsschein. Nicht genutzte Fahrstunden aus einem Abonnement, nachdem die Führerprüfung bestanden wurde, werden zurückerstattet. Falls der Fahrschüler die Ausbildung abbricht, der Fahrlehrer die Ausbildung beendet oder der Fahrschüler zu einer anderen Fahrschule wechselt, erfolgt eine Rückerstattung aller nicht genutzten Lektionen.
Zahlungsverzug
Zahlungsverzug
Wird die Zahlungsfrist (30 Tage) nicht eingehalten, werden wir eine Mahnung senden. Für den Aufwand werden zusätzliche Kosten von CHF 20.- erhoben. Bei weiterem Ausbleiben der Zahlung wird gemäss dem Betreibungsrecht ohne Verzug eine Betreibung eingeleitet.
Verzugszins 5% und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.- werden zum Schuldbetrag zusätzlich verrechnet.
Auf Wunsch kann die Löschung des Betreibungsbegehrens beantragt werden, dies wird mit CHF 150.- in bar verrechnet.
Gerichtsstand
Schweizer Recht findet Anwendung. Der Gerichtsstand ist der Firmensitz der Fahrschule Fati.
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